Website-Icon Bayern Aktuell

Durchsuchungen der Kripo Landshut – Verbreiten von Kinderpornografie

polizeiauto blaulicht unfall polizei

Bild von fsHH auf Pixabay

LKR. KELHEIM. Am Donnerstag (30.11.2023) durchsuchten Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut im Landkreis Kelheim mehrere Wohnungen aufgrund des Verdachts des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografischen Inhalten.

In den heutigen Morgenstunden vollzogen Beamte der Kripo Landshut im Landkreis Kelheim mehrere von den Staatsanwaltschaft Regensburg, der Staatsanwaltschaft Ingolstadt und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragte Dursuchungsbeschlüsse. Acht Männer im Alter von 15 bis 57 Jahren stehen im Verdacht mutmaßlich über Chatgruppen bzw. einschlägige Messenger-Dienste Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt gesucht, bzw. verschickt zu haben. Die Tatverdächtigen stehen in keinem Zusammenhang zueinander, die Fälle werden unabhängig voneinander bearbeitet. Die Beamten konnten bei den Durchsuchungen unter anderem 10 Mobiltelefone, 4 Tablets und 4 Laptops sicherstellen.  

Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Durch die Aktion wird erneut möglichen Tätern verdeutlicht, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Ursprung vieler Ermittlungsansätze im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie liegt in den USA. Die Internetprovider sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu dokumentieren und zu melden. So erreichen derartige Meldungen beispielsweise über die Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) auch Dienststellen der Kriminalpolizei in Niederbayern, woraus sich anschließende Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen ergeben.

Erhebliche Konsequenzen schon allein beim Besitz solcher Dateien

Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert sind, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen. Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen ist. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

Verhaltensempfehlungen

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.

30.11.2023, Polizeipräsidium Niederbayern

Bild von fsHH auf Pixabay

Die mobile Version verlassen