Dienstrad-Leasing des Freistaats – „JobBike Bayern“ gestartet
- Attraktives Angebot als Anreiz für klimafreundliche Mobilität
- JobBike-Leasing auf Grundlage einer Entgeltumwandlung
- Freie Wahl aus allen Fahrradmodellen, online oder beim Händler
An der frischen Luft zur Arbeit oder eine Fahrradtour am Wochenende: Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter des Freistaats Bayern haben ab sofort die Möglichkeit, mit dem Dienstrad-Leasing ein Fahrrad auf Grundlage einer Entgeltumwandlung zu bekommen. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Mit JobBike Bayern stärken wir den Radverkehr im Freistaat weiter, setzen uns für nachhaltige und klimafreundliche Mobilität ein und unterstreichen unser Engagement als attraktiver und moderner Arbeitgeber!“
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter können für insgesamt 36 Monate ein Fahrrad über den Freistaat beziehen und es sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Es handelt sich um ein komplett digitales Verfahren. Anmeldung, Auswahl und Bestellung des Fahrrads starten online über das Portal des Freistaats „Mitarbeiterservice Bayern“. Zur Verfügung stehen sämtliche straßenverkehrsrechtlich zugelassenen Fahrräder aller Marken und Modelle, zum Beispiel auch Pedelecs oder Lastenräder. Alternativ kann das Fahrrad ebenfalls bei einem örtlichen Händler ausgesucht werden.
Die Finanzierung des JobBike Bayern erfolgt über eine Entgeltumwandlung, bei der die monatliche Besoldung um die Leasingrate für das gewählte Fahrrad verringert wird. In der Leasingrate sind dabei auch Zubehör, Prämien für die Versicherung und weitere Serviceleistungen enthalten. Vertragspartner des Freistaats für JobBike Bayern ist die Deutsche Dienstrad GmbH mit Sitz in Schweinfurt. Perspektivisch sollen auch Tarifbeschäftigte das Angebot nutzen können. Der Freistaat Bayern hat zwischenzeitlich auf landesbezirklicher Ebene Tarifverhandlungen zur Entgeltumwandlung für Zwecke des Fahrradleasings aufgenommen. Das Ergebnis dieser Tarifverhandlungen bleibt abzuwarten.
JobBike Bayern ist ein Teil der bayerischen Radverkehrspolitik. Dazu gehört beispielsweise das neue Bayerische Radgesetz, das am 1. August 2023 in Kraft getreten ist. Dies sieht beispielsweise vor, dass der Freistaat bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen 1.500 Kilometer neue Radwege realisiert. Es sieht auch eine passgenaue Unterstützung der Kommunen vor. So kann der Freistaat die Steuerung und Koordinierung von wichtigen Radverbindungen übernehmen. Für Radwege entlang von Bundes- und Staatsstraßen investiert der Freistaat in den fünf Jahren von 2020 bis 2024 mindestens 200 Millionen Euro, und er fördert die Landkreise, Städte und Gemeinden in Bayern beim Bau von Radwegen durch verschiedene Förderprogramme. „Im Radverkehr steckt ein großes Potenzial, denn das Fahrrad ist auf kurzen bis mittleren Strecken meist das schnellste und kostengünstigste Verkehrsmittel“, so Bernreiter. „Außerdem schont es das Klima und ist gut für die Gesundheit.“
Auf dem Foto zu sehen von links nach rechts:
Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V., Rainer Nachtigall, Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter, Beamter im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Michal Ialongo, Geschäftsführerin der Deutsche Dienstrad GmbH, Christina Diem-Puello
(Quelle: StMB)