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Regeln für ungehinderten Badespaß

Regeln für ungehinderten Badespaß

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei)

Wissenswertes zur Badesaison in der Gretlmühle

Mit dem schönen Wetter Ende Mai hat wieder die Badesaison im Naherholungsgebiet Gretlmühle begonnen. Der naturbelassene See mit Spiel- und Liegewiese lockte an den warmen Tagen bereits viele Badegäste an. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit herrscht auf dem Gelände derzeit ein Grillverbot. Was es bei einem Besuch zudem zu beachten gilt.

Das Gelände steht für Besucherinnen und Besucher von 9 bis 21 Uhr zur Verfügung. Der Kiosk ist heuer nur freitags ab 13 Uhr, Samstag und Sonntag von 9 bis 20 Uhr geöffnet.

Um allen Gästen einen unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen, bittet die Stadt Landshut wie jedes Jahr um Beachtung der geltenden Bestimmungen. Zur Verdeutlichung wurde die Beschilderung überarbeitet und mit Piktogrammen versehen. Zudem ist zu unregelmäßigen Zeiten ein Sicherheitsdienst vor Ort, um auf die Einhaltung der Regelungen hinzuwirken.

So sind im Badesee Boote und Surfen verboten, hierunter fällt auch das Stand-up-Paddling. Aus Sicherheitsgründen darf nicht in den See gesprungen und getaucht werden. Für Nichtschwimmer ist eine Bucht mit Leinen abgegrenzt, die übrige Wasserfläche ist für Personen, die über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen. Der nördliche und nordöstliche Bereich des Badesees ist als ökologische Zone ausgewiesen und darf – auch vom Wasser aus – nicht betreten werden. Entsprechende Hinweisschilder sind am Ufer angebracht.

Die Nichtraucherzonen, die im vergangenen Jahr geschaffen wurden, werden zur besseren Abgrenzbarkeit ebenfalls neu beschildert. Zum Schutz der Nichtraucher, insbesondere von Kindern, sind diese Bereiche rauchfrei zu halten. Zigarettenkippen sind – wie alle Abfälle – richtig zu entsorgen. Aschenbecher sind an den Abfallbehältern angebracht. Um auch am Sitzplatz eine bequeme Entsorgungsmöglichkeit anzubieten, werden am Kiosk kleine Taschenaschenbecher aus Metall, bedruckt mit dem Stadtlogo, angeboten. Sie können zum Preis von 1,50 Euro erworben werden.

Grillen ist nur auf dem abgegrenzten Grillplatz erlaubt, bei Brandgefahr durch Trockenheit ist dies jedoch untersagt. Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist das Grillverbot nun bereits in Kraft.

Da auf einem Badegelände viele gerne barfuß unterwegs sind, ist es verboten, aufgrund der Bruchgefahr Glasflaschen mitzunehmen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Um Verschmutzungen durch Hundekot, aber auch eine Gefährdung oder Störung anderer Besucher zu vermeiden, ist zudem das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren untersagt. Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Nacktbaden auf dem gesamten Gelände des Naherholungsgebiets nicht gestattet ist.

Der große Parkplatz ist gebührenpflichtig – parken kann man dort für zwei Euro pro Tag. Da die Automaten nicht wechseln, sollte passendes Kleingeld mitgeführt werden. Nach 21 Uhr wird der Parkplatz mittels Schranke geschlossen, eine Ausfahrt ist dann nicht mehr möglich. Das Abstellen von Fahrzeugen an der Straße ist verboten, um Rettungsfahrzeugen ungehinderten Zugang zu ermöglichen. Kurz nach der Abfahrt von der LA 14 steht bei großem Besucherandrang ein Behelfsparkplatz zur Verfügung.

Für Gäste, die mit dem Fahrrad ankommen, befinden sich direkt im Eingangsbereich zahlreiche Fahrradständer. Räder dürfen nicht auf das Badegelände mitgenommen werden. Die bisherigen Motorradstellplätze an der Straße werden in den nächsten Wochen für Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger umgebaut. Motorradfahrer werden gebeten, dann den Auto-Parkplatz aufzusuchen.

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei)

Bildtext: Bei den anhaltend warmen Temperaturen bietet sich eine Abkühlung in der Gretlmühle an. Einige Regelungen sind beim Besuch des Naherholungsgebiets allerdings zu beachten.

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