Landshut (ots)
Der Geschäftsführer einer Firma für Maschinen- und Anlagenbau aus dem Landkreis Straubing-Bogen wurde vom Amtsgericht Regensburg rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Gesamtgeldstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Über einen Zeitraum von 18 Monaten kam der Verurteilte seiner Verpflichtung nicht nach, seine beschäftigten Arbeitnehmer monatlich bei der für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Behörde mit Angabe des tatsächlich gezahlten Lohns anzumelden. Somit wurden die auf diese Löhne entfallenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie Beträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in Höhe von insgesamt 368.262 Euro, nicht abgeführt. Neben dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 23 Fällen wurde der 51-Jährige noch wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Betrugs verurteilt.
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