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Bei Auseinandersetzung mit Messer verletzt

Bundespolizei

Symbolbild © Bundespolizei

LANDSHUT. Am Freitag, den 15.11.2024 gegen 22:00 Uhr kam es in einem Hotel in der Ludwig-Erhard-Straße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Hierbei wurde ein 31 – jähriger Litauer von einem 22 – jährigen Landsmann mit einem Messer am Arm verletzt. Der Geschädigte wurde zur weiteren Behandlung der Verletzungen in ein Landshuter Krankenhaus verbracht. Der Täter konnte vor Ort festgenommen werden. Diesen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Vergehens der gefährlichen Körperverletzung. Da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat musste dieser, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Mitbewohner mit Messer bedroht

ERGOLDING.

Am Freitag, den 15.11.24 gegen 23:40 Uhr kam es in der Amselstraße in Ergolding zu einem größeren Polizeieinsatz. Da die Lage zunächst unklar war und es nach ersten Informationen zu einer Bedrohungslage kam, bei welcher auch ein Messer im Spiel war, wurden mehrere Einsatzkräfte zur Einsatzörtlichkeit beordert. Vor Ort konnte ein 32 – jähriger Mann angetroffen werden, welcher angab, dass er von seinen beiden Mitbewohnern mit zwei Messer bedroht wurde, welche ihm u.a. an den Hals gehalten wurden. Die beiden Mitbewohner, beide 19 – Jahre alt, konnten noch am Tatort angetroffen und festgenommen werden. Der Geschädigte blieb bei dem ganzen Vorfall unverletzt. Die beiden Täter erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Vergehens der Bedrohung. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die Beiden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, von der Dienststelle aus entlassen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

ERGOLDING.

Am Freitag, den 15.11.2024 gegen 21:05 Uhr wurde ein Pkw-Fahrer in der Industriestraße in Ergolding einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei zeigte der Autofahrer einen französischen Führerschien vor. Da dem 40 – jährigen Fahrer 2018 die Nutzung seiner Fahrerlaubnis in Deutschland untersagt wurde und dieser seit 2020 seinen Lebensmittelpunkt im Inland hatte, hätte er eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen, oder mindestens ein halbes Jahr seinen Lebensmittelpunkt nach Frankreich verlagern und im Anschluss die französische Fahrerlaubnis in Deutschland anerkennen lassen müssen. Da er jedoch weder das eine, noch das andere machte, handelt es sich hierbei um sogenannten Führerscheintourismus und dessen Fahrerlaubnis ist ungültig. Den Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde diesem vor Ort untersagt.

Pressebericht der PI Landshut vom 16.11.2024

Symbolbild © Bundespolizei

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