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Vereinspauschale ab sofort beantragen

Vereinspauschale ab sofort beantragen

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)

Sport- und Schützenvereine können Anträge bis 1. März einreichen

Auch im Jahr 2024 fördert der Freistaat Bayern die Sport- und Schützenvereine im Rahmen der „Vereinspauschale“. Die entsprechenden Anträge können die im Stadtgebiet ansässigen Vereine ab sofort bei der Stadtverwaltung Landshut oder über ein Online-Formular stellen. Stichtag zur Abgabe der Anträge ist Freitag, 1. März. Nähere Informationen gibt es unter www.landshut.de/vereinspauschale.

Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaates festgelegt. Der Verein muss mindestens 500 Mitglieder zählen und Teil einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation sein, dazu zählen beispielsweise der Bayerische Schwimmverband oder der Bayerische Sportschützenbund. Zuwendungsfähig sind alle rechtsfähigen und gemeinnützigen Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und die geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen. Die Förderhöhe ist abhängig von den Mitgliederzahlen der Vereine, wobei insbesondere die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, Mitglieder mit Behinderung sowie die Anzahl der im Verein tätigen, anerkannten Übungsleiter besonders gewichtet werden.

Für die Beantragung der Vereinspauschale müssen alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens Freitag, 1. März, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Eine Übersicht der Formulare und Anträge steht auf der Website der Stadt Landshut unter www.landshut.de/vereinspauschale zur Verfügung. Wer die Pauschale über das Online-Formular beantragen möchte, benötigt eine BayernID. Zur Authentifizierung kann beispielsweise die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden.


In der „Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen“ mit Stand vom 19. Dezember 2023 sind alle Übungsleiterlizenzen aufgelistet, die Anerkennung für die Vereinspauschale finden. Was künftig entfällt, ist die „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“. Bei einer Teilung von Übungsleiterlizenzen ist dem Antrag jedoch die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ beizufügen. Sollte ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes des Vereins vorliegen, muss dieser ebenfalls eingereicht werden.

Die Stadtverwaltung rät den Landshuter Vereinen, die Anträge zur Vereinspauschale möglichst frühzeitig vor der Abgabefrist einzureichen, um bei unvollständigen Unterlagen noch rechtzeitig reagieren zu können. Nach dem 1. März können keine Anträge oder Nachreichungen von Unterlagen mehr angenommen werden (Ausschlussfrist), da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Freistaat Bayern auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Daten verteilt werden.

Informationen zur Vereinspauschale stehen online unter www.landshut.de/vereinspauschale zur Verfügung. Auskünfte gibt auch die Stabsstelle Sport unter Telefon 0871-881455 oder per Mail an sport@landshut.de.

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)

Bildtext: Noch bis Mittwoch, 1. März, können Sport- und Schützenvereine beim Hauptamt – Sachgebiet Organisation und Sport – die Unterlagen für die diesjährige Vereinspauschale einreichen.

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