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Verstoß gegen das Waffengesetz

Polizei Bayern

Symbolbild: © Bayerische Polizei

Mainburg. 55-jähriger bietet verbotenen Gegenstand am Flohmarkt an.

Am 11.05.2024, gegen 13:15 Uhr, erfolgte eine ganzheitliche Kontrolle des Flohmarktbetriebs auf der Schöllwiese. Dabei konnte an einem der dortigen Stände ein verbotener Gegenstand, welcher sich derzeit als Schlagringmesser darstellt vorgefunden werden. Der 55-jährige, ukrainische Staatsangehörige bot diesen Gegenstand zum Verkauf an. Die Waffe wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz aufgenommen. Schlagringmesser sind verbotene Waffen nach dem Waffengesetz. Deren Umgang, insbesondere der Erwerb, Besitz und das Führen sind grundsätzlich verboten. Zudem wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es generell untersagt ist Waffen auf angemeldeten Flohmärkten zu vertreiben. Der Verkäufer hat mit einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich zu rechnen. Zudem wird die für ihn zuständige Waffenbehörde von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt, welche gegen ihn ein Waffenbesitzverbot aussprechen könnte.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mainburg. 17-jährigen bei „Fahrübungen“ kontrolliert.

Mainburg. Unbekannter zerkratzt Fahrertür am Pkw.

Im Zeitraum vom 11.05.2024, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr wurde der Pkw, Opel/Insignia eines bulgarischen Staatsangehörigen im Bereich Am Graben durch eine bislang unbekannte Person an der Fahrerseite zerkratzt. Der Schaden wird dabei auf ca. 500 Euro geschätzt. Hinweise zum bislang noch unbekannten Täter werden an die Polizei Mainburg unter der Rufnummer 08751 86 33 – 0 erbeten.

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Kennzeichen an einem Quad nicht mehr erkennbar

Elsendorf. Quad-Fahrer mit unkenntlichem Frontkennzeichen kontrolliert.

Am 11.05.2024, gegen 14:50 Uhr wurde der Fahrer eines Quad im Bereich der Ziegelstadelstraße einer Kontrolle unterzogen, da an der Fahrzeugfront das amtliche Kennzeichen bis zur Unkenntlichkeit verbogen war. Bei der Kontrolle räumte der Fahrzeugführer diesen Umstand ein. Da das Kennzeichen in seiner Erkennbarkeit damit erheblich beeinträchtigt war und im Bedarfsfall eine Identifizierung von Fahrzeug und Fahrzeugführer unmöglich gemacht werden würde, wurden Lichtbilder gefertigt und der Sachverhalt zur weiteren rechtlichen Prüfung an die Staatsanwaltschaft übersandt. Es wird wegen des Verdachts eines Kennzeichenmissbrauchs ermittelt.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Mainburg. 18-jähriger mit manipuliertem Kleinkraftrad angehalten.

Am 11.05.2024, gegen 15:30 Uhr, wurde der Fahrer eines Kleinkraftrades der Marke Peugeot auf der Äußeren Freisinger Straße einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs wurden Hinweise auf eine Manipulation zur Erreichung einer höheren als erlaubten Höchstgeschwindigkeit festgestellt. Das Fahrzeug wurde deshalb zur weiteren Prüfung sichergestellt. Da der 18-jährige, türkische Fahrzeugführer lediglich im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM ist, jedoch der Verdacht besteht, dass sein Fahrzeug deutlich schneller als 45 km/h fahren kann, sodass eine Fahrerlaubnis der Klasse A notwendig gewesen wäre, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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Pressebericht vom 12.05.2024 Polizeiinspektion Mainburg

Symbolbild: © Bayerische Polizei

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