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Neuer Fall der Amerikanischen Faulbrut festgestellt

Neuer Fall der Amerikanischen Faulbrut festgestellt

Bild: Stadt Hof

Die Stadt Hof muss den bestehenden Sperrbezirk zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen erweitern. Das Veterinäramt hat in einem weiteren Bienenstand im Stadtgebiet Hof (Flurnummer 2112/1) erneut einen Fall der hoch ansteckenden Bienenkrankheit festgestellt. Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die ausschließlich die Bienenbrut befällt und in der Imkerei als anzeigepflichtige Tierseuche gilt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wird der Sperrbezirk, der ursprünglich am 5. Juni 2025 eingerichtet wurde, nun um das neu betroffene Gebiet ergänzt.

Ab dem 23. Juni 2025 gilt im gesamten Sperrbezirk Folgendes:

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die weitere Ausbreitung der Krankheit wirksam zu unterbinden und die Gesundheit der Bienenvölker im Stadtgebiet zu schützen. Die bisherigen Regelungen bleiben davon unberührt. Die folgende Rechtslage gilt weiterhin: Die Allgemeinverfügung vom 27. Mai 2025 und deren Erweiterung vom 11. Juni 2025 bleiben in Kraft. Die zweite Allgemeinverfügung vom 5. Juni 2025 bleibt ebenfalls gültig – sie wird mit der neuen Verfügung um das aktuelle Seuchengebiet erweitert.

Die Stadt Hof bittet alle Imkerinnen und Imker um erhöhte Aufmerksamkeit und konsequente Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Die Amerikanische Faulbrut stellt keine Gefahr für den Menschen dar, beeinträchtigt jedoch die Bienenbrut massiv. Eine frühzeitige Eindämmung ist entscheidend für die Gesundheit der Bienenvölker in der Region und damit auch für die Bestäubungsleistung in Landwirtschaft und Natur.

Bild: Stadt Hof

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