Bis 8. Mai können Vorschläge bei der Stadtverwaltung eingereicht werden
Die aktuelle Amtsperiode des Jugendhilfeausschusses endet am 30. April. Mit Beginn der neuen Amtsperiode des Stadtrates ist auch der Jugendhilfeausschuss neu zu bilden, der sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammensetzt.
Stimmberechtigte Mitglieder sind neben dem Oberbürgermeister und Mitgliedern des Stadtrates auch Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Stadtrat gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände werden angemessen berücksichtigt. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu benennen.
Die im Bereich der Stadt Landshut wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere auch die Jugend- und Wohlfahrtsverbände, werden gebeten, Vorschläge für die zu wählenden stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter bis 8. Mai bei der Stadt Landshut, Referat 4 – Soziales, Postfach 84026 Landshut, einzureichen. Dabei sollte auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern geachtet werden.
Die Vorgeschlagenen müssen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz wählbar sein, wobei es jedoch ausreicht, wenn Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsplatz im Bereich der Stadt oder des Landkreises Landshut liegen. Zu beachten ist, dass ein Mitglied aber immer nur einem Jugendhilfeausschuss angehören soll. Da die stimmberechtigten Mitglieder beziehungsweise die Stellvertreter aus dem Kreis der vorgeschlagenen Personen in einer Wahl durch den Stadtrat bestimmt werden, wird gebeten, zu den üblichen Personenangaben wie Alter und Adresse auch Ausführungen zu Beruf, Familienstand und insbesondere über Erfahrungen und Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe zu machen.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

