Pyrotechnik-Verbot gilt auch 2023 für Innenstadt, Burg Trausnitz
sowie rund um Kirchen, Krankenhäuser und Heime
Wer den Jahreswechsel in diesem Jahr mit Böllern feiern möchte, sollte das nur dort tun, wo es erlaubt ist. Die Stadt Landshut weist daher auf die geltenden Regeln hin. So ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, also von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Vulkanen, Fontänen, Knallkörpern und Batterien, im Bereich der historischen Innenstadt Landshuts und auf dem Gelände der Burg Trausnitz auch an Silvester 2023 und Neujahr 2024 aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Zudem verbietet die bundesweite Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, beispielsweise Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, in der Zeit um den Jahreswechsel.
Eine interaktive Stadtkarte gibt es unter www.landshut.de/boellerverbot. Dort ist ersichtlich, wo außerhalb der Innenstadt das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt ist und welche Verbotszonen zu beachten sind.
Möglich ist dagegen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf Privatgrundstücken außerhalb der historischen Innenstadt, des Burggeländes und der weiteren besonders geschützten Bereiche.
Grafik: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)
Bildtext: In den rot gekennzeichneten Bereichen ist das Zünden von Feuerwerk rund um den Jahreswechsel verboten.