Freitag, November 22, 2024
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Widerruf der Fahndung nach unbekanntem Geldabheber nach erfolgreichem Trickbetrug

ABENSBERG, LKR. KELHEIM. Nach einen vollendetem Trickbetrug am 13.10.2023 gegenüber einer 84-jährigen Rentnerin aus Abensberg fahndete die Polizei Niederbayern nach einem unbekannten Geldabheber. Dieser konnte nun identifiziert werden, die Fahndung wird somit widerrufen.

Wie die Polizeiinspektion Kelheim am 14.10.2023 berichtete, erhielt die 84-jährige Geschädigte am 13.10.2023 gegen 13.30 Uhr einen Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters der Sparkasse Abensberg. Dieser schilderte der Geschädigten, dass eine unberechtigte Abbuchung in Höhe von 4.000 Euro von ihrem Konto durchgeführt wurde, welche jedoch durch die Sparkasse angehalten werden konnte. Zur Verifizierung dieser Buchung müsse ein Mitarbeiter der Sparkasse die EC-Karte der Geschädigten mit der zugehörigen PIN überprüfen.

Durch geschickte Gesprächsführung konnte die Rentnerin letztlich zur Aushändigung der EC-Karte in der Regensburger Straße bewegt werden. Ein bislang unbekannter männlicher Abholer hob anschließend mit der erlangten EC-Karte in der Sparkasse Abensberg einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag ab. Ein weiterer bislang unbekannter Mann brachte die EC-Karte anschließend wieder zur Geschädigten zurück. Hierbei übergab die Rentnerin einen weiteren mittleren vierstelligen Geldbetrag an den zweiten männlichen Unbekannten, da dieser ihr gegenüber angab, dass es sich gegebenenfalls um Falschgeld handeln könnte. Er würde das überprüfen. Das Bargeld brachte er aber nicht mehr zurück.

Der unbekannte Geldabheber, nach dem seit 02.11.2023 öffentlich gefahndet wurde, konnte nun, unter anderem aufgrund mehrerer Zeugenhinweise anlässlich der Fahndung, identifiziert werden. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Niederbayern dauern an.

Das Polizeipräsidium Niederbayern bedankt sich bei den Medien für die Mithilfe und Unterstützung bei der Öffentlichkeitsfahndung. Es wird gebeten, im Rahmder Fahndung übersandte Lichtbilder und datenschutzrechtlich relevante Personendaten aus ihren Unterlagen und EDV-Anlagen dauerhaft zu löschen!

08.11.2023, Polizeipräsidium Niederbayern

Bild von Sabine van Erp auf Pixabay

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