Rottenburg /LKR Landshut:Am 01.01.2024 um 01:40 Uhr begab sich eine Personengruppe in eine Bar in Rottenburg. Dort kam es mit bereits dort befindlichen Personen zum Streit, im Laufe dessen es zum Einsatz eines Pfeffersprays kam. Es wurden mehrere Personen durch das Spray leicht verletzt, sie mussten jedoch nicht im Krankenhaus behandelt werden. Ermittlungen zum Tathergang werden bei der PI Rottenburg geführt, aufgrund Alkoholpegels gestaltete sich die Sachverhaltsklärung vor Ort schwierig.
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Fahrt unter Alkoholeinfluss
Neufahrn / LKR Landshut: Am 01.01.2024 um 01:00 Uhr wurde ein Pkw-Fahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Es wurde deutlicher Alkoholgeruch festgestellt und anschließend ein Atemalkoholtest durchgeführt. Aufgrund dessen wurde eine Blutentnahme veranlasst, der Führerschein und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Den Fahrer erwartet nun zusätzlich eine empfindliche Geldstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
Vortäuschen einer Straftat
Neufahrn / LKR Landshut: Im Laufe des Silvesterabends gingen bei der Einsatzzentrale der Polizei Niederbayern mehrere Notrufe aus Neufahrn ein. Zunächst ging es um eine Sachbeschädigung, später um einen Einbruch und anschließend um einen Randalierer. Vor Ort befindliche Beamte der Polizei Rottenburg stellten fest, dass sich keine der Sachverhalte bestätigte. Alle Anrufe konnten auf einen 46-jährigen zurückgeführt werden. Gegen ihn wird wegen des Missbrauchs von Notrufen und wegen des Vortäuschens von Straftaten ermittelt. Zur Verhinderung weiterer Anrufe wurden seine Mobiltelefone sichergestellt.
Sachbeschädigung
Bayerbach / LKR Landshut: Im Bayerbacher Ortsteil Greilsberg in der Kirchbergstraße 11 warf ein Unbekannter am 31.12.2023 um 02:41 Uhr mehrere Betonpoller um. Dabei riss eine Plastikkette. Es entstand Sachschaden im niedrigen vierstelligen Bereich. Zeugen werden gebeten, sich bei der wegen Sachbeschädigung ermittelnden PI Rottenburg unter der 08781/94140 oder einer anderen Polizeiinspektion zu melden.
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20240101 – Pressebericht der PI Rottenburg vom 01.01.2024
Symbolbild © Bundespolizei