Stadtrat votierte im Plenum einstimmig für Beschlussvorlage der Kämmerei
Vor rund drei Jahren hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Es regelt ab Januar 2025 die Berechnung der Grundsteuer neu. Ziel der Reform ist, dass Bürgerinnen und Bürger die Ermittlung der Grundsteuer künftig einfacher nachvollziehen können. Im Oktober-Plenum hat der Stadtrat die neuen Hebesätze verabschiedet. Die Stadt Landshut informiert über die wichtigsten Änderungen durch die Umsetzung der Reform.
Bayern nutzt künftig ein Flächenmodell, bei dem die Flächen der Grundstücke und Gebäude als Bemessungsgrundlage dienen. Die Stadtkämmerei legte dem Stadtrat am vergangenen Freitag eine neue Grundsteuersatzung vor, deren angepasste Hebesätze die vom Bund und Land gewünschte Aufkommensneutralität (Grundsteuereinnahmen bleiben gleich) gewährleisten sollen. Die CSU-Fraktion hatte dazu im Frühjahr einen entsprechenden Stadtratsantrag gestellt. Dem Stadtrat wurde nun vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A – sie gilt für Betriebe mit Land- und Forstwirtschaft – leicht auf 295 Prozent (anstatt bisher 300 Prozent) zu senken sowie den Hebesatz der Grundsteuer B – sie gilt für das sonstige Grundvermögen wie Wohngebäude, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien – von 430 Prozent auf 483 Prozent anzuheben. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer sowie Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung eine wichtige Einnahmequelle der Stadt. Im Jahr 2024 nimmt Landshut rund 12,3 Millionen Euro über die Grundsteuer ein.
Das gilt künftig in Landshut
Für eine Vielzahl von Bürgern wird es zu einer Veränderung im Vergleich zur aktuellen Grundsteuerbelastung kommen. Dies ist dem neuen Modell geschuldet: Rund zwei Drittel der Betroffenen werden künftig weniger bezahlen, ein Drittel mehr – abhängig von Grund- und Gebäudeflächen. Die durchschnittliche Minder- beziehungsweise Mehrbelastung beläuft sich auf 142,62 Euro beziehungsweise 283,12 Euro. Damit die Kommunen nach der Reform nicht weniger Geld zur Verfügung haben, muss der Hebesatz angepasst werden. Der Hebesatz ist ein Faktor, um die Höhe der individuellen Grundsteuer zu ermitteln. Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz ergibt den von den Steuerpflichtigen zu zahlenden Grundsteuerbetrag. Nach den vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträgen und bei Anwendung des derzeit gültigen Hebesatzes von 430 Prozent ergäben sich für Landshut Mindereinnahmen bei der Grundsteuer B in Millionenhöhe. Um dieses Defizit aufzufangen, sieht die dem Stadtrat vorgelegte Hebesatzsatzung den angepassten Hebesatz von 483 Prozent vor.
Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer geht aus dem individuellen Grundsteuerbescheid hervor. Die Stadt wird ab Januar 2025 rund 30.500 Grundsteuerbescheide verschicken. Grundlage für die Bescheide sind die von den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt gemachten Angaben, der Grundsteuermessbetrag sowie der neu festgelegte Hebesatz.
Die Höhe der Messbeträge wird ausschließlich durch die Finanzämter festgelegt, auf Basis der von den Grundsteuerpflichtigen erklärten Daten; hierauf hat die Stadt Landshut keinen Einfluss.
Informationen kompakt: Unter www.landshut.de/grundsteuer finden die Betroffenen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuerreform.