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Tief „Gertrud“: Was bei Winterwetter mit dem Auto zu beachten ist 

Bayern (ACE) 17. Januar 2023 – Der Deutsche Wetterdienst hat für den heutigen Mittwoch für mehrere Regionen in Deutschland Unwetterwarnungen herausgegeben: Aktuell sorgt Tief „Gertrud“ nicht nur im Süden und Westen für gefährliche Verkehrsbedingungen durch Glatteis und starke Schneefälle. Was es aktuell auf den winterlichen Straßen im Sinne der Verkehrssicherheit zu beachten gilt, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.

Richtige Verhaltensweise bei Glatteis

Die wichtigste Regel bei Glatteis lautet: Geschwindigkeit anpassen und genug Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen halten. Zudem sind abrupte Lenkbewegungen zu vermeiden, erklärt Ursula Hildebrand, Regionalbeauftragte im Club-Service des ACE für Südbayern. Wer Fahrassistenzsysteme wie ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) oder ABS (Antiblockiersystem) an Bord hat, sollte, bei einer Gefahrenbremsung oder wenn das Auto unkontrolliert rutscht, voll und kräftig bremsen und dabei gefühlvoll und so wenig wie möglich lenken. Wenn niemand hinter einem ist und die Fahrbahnverhältnisse unklar sind, ab und zu mal leicht anbremsen, um zu testen, ob es glatt ist. Am besten ist es jedoch, bei solche Witterungsverhältnissen – wenn möglich – zu Hause zu bleiben. Das Auto sollte also möglichst stehengelassen werden, wenn vorab bekannt ist, dass es Glatteis gibt.

Situative Winterreifenpflicht beachten

Autofahrerinnen und Autofahrer sind bei winterlichen Verhältnissen in Deutschland verpflichtet, Winterreifen zu nutzen. Dies besagt die „situative Winterreifenpflicht“. Reifen, die zusätzlich zum alten „M+S“ Symbol das „Alpine“-Symbol“, ein Piktogramm aus Berg und Schneeflocke, haben, sind auf Schnee und Eis getestet. Seit Januar 2018 müssen alle neuen Winterreifen mit diesem Symbol gekennzeichnet sein. Hinweis: Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden.  Auch Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gelten als Winterreifen.

Achtung: Im Ausland gelten teils abweichende Ausrüstungspflichten, über die es sich unbedingt vor der Abfahrt zu informieren gilt.

Ausreichende Profiltiefe der Reifen erforderlich

Der Gesetzgeber sieht bei Winterreifen ebenso wie bei Sommerreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. „Aus Sicherheitsgründen raten wir im Winter zu einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern für den besten Halt bei stehendem Wasser, Schnee und Matsch“, so Hildebrand.

Gute Sicht gewährleisten

Vor der Fahrt sollte das Auto vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Auch die Motorhaube und das Dach nicht aussparen. Denn gerät Schnee während der Fahrt in Bewegung, wird leicht die Sicht eingeschränkt und die Verkehrssicherheit gefährdet. Für die Scheibenwaschanlage ist rechtzeitig Frostschutzmittel einzufüllen. Eiskratzer und Enteisungsmittel oder alternativ Thermofolie für die Scheiben sollten vorhanden sein. 

Foto „ACE Bayern Pkw im Schnee“

Quellenangabe: Hildebrand/ACE

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