In der Nacht vom 12.10. auf den 13.10. konnten polizeilicherseits diverse Vorgänge u.a. mit Körperverletzungsdelikten in Zusammenhang mit dem Gallimarkt verzeichnet werden.
Zunächst konnten gegen ca. 22:30 Uhr zwei männliche Personen beobachtet werden, welche um das Gebäude der hiesigen Polizeiinspektion umherschlichen und plötzlich im Gebüsch nebst dem Dienstgebäude verschwanden. Bei Anhaltung und anschließender Kontrolle wurde festgestellt, dass der 43- und 57-Jährige sich auf der Durchreise befanden und in Richtung des Dienstgebäudes uriniert hatten. Die Personen hatten keinen Wohnsitz innerhalb der BRD, weshalb weitere Maßnahmen wie die Erhebung einer Sicherheitsleistung bzw. eine Belehrung über etwaige Erzwingungshaft geprüft wurden.
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Eine halbe Stunde später, um ca. 23:00 Uhr, wurde ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim von einer bislang unbekannten Person im Gallimarkt in Mainburg vom Biertisch heruntergezogen, wobei er im weiteren Verlauf zu Boden stürzte und dort zusätzlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen wurde. Der Vorfall konnte von einem weiteren Zeugen bestätigt werden. Bei dem Zwischenfall wurde der Geschädigte leicht verletzt. Der Täter konnte unerkannt flüchten, weshalb die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung bittet – Tel. Nr. 08751/8633-0.
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Gegen ca. 00:20 Uhr kam es im Bereich der Bahnhofstraße zu einem weiteren Vorfall, bei welchem mutmaßlich ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim aus einer Gruppe heraus einen Gegenstand gegen einen vorbeifahrenden Pkw warf, woraufhin das Auto im Anschluss anhielt. Weiter kam es zum Streit zwischen dem 20-jährigen Autofahrer und dem agierenden 31-Jährigen, woraufhin der Streit in einer wechselseitigen Körperverletzung ausartete. Der genaue Hergang im Hinblick auf den Ablauf und die Anzahl der letztlichen Geschädigten bedarf weiterer Ermittlungen, welche noch durchzuführen sind.
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Letztlich kam es um ca. 02:30 Uhr im Bereich Freisinger Straße zu einer Auseinandersetzung mit Handgemenge zweier Gruppen, wobei mehrere Personen leicht verletzt wurden. Mehrere bei dem Vorfall beteiligte Personen standen unter erheblichem Einfluss von Alkohol. Nach aktuellem Sachstand muss ein eindeutiger Tathergang ebenfalls durch weitere Ermittlungen eruiert werden.
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Fischwilderei bei Aiglsbach
Bei einer Kontrolle von fischenden Personen bei einem Gewässer nahe Aiglsbach wurde festgestellt, dass der verantwortliche Fischer weder über einen Fischereischein, noch über eine Gewässerkarte verfügte. Der „Angler“ muss sich nun wegen einem Vergehen der Fischwilderei in Zusammenhang mit einem Verstoß nach dem Bayerischen Fischereigesetz verantworten.
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Pressebericht vom 13.10.2024 Polizeiinspektion Mainburg
Symbolbild © Bundespolizei