Dienstag, August 5, 2025
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Umtauschfrist: Jetzt sind Kartenführerscheine an der Reihe

Auch digital möglich: Online-Angebot für den Pflichtumtausch wurde erweitert

Nach Ablauf der Umtauschfrist der „alten Lappen“, das heißt der rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine der Jahrgänge bis 1998, folgen nun die Tauschfristen von bereits ausgestellten Kartenführerscheinen. Aktuell betroffen sind die Führerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001, die bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden müssen. Danach folgen die Jahre 2002 bis 2004.

Die Fahrerlaubnisbehörde bittet alle Betroffenen, den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente ausgestellt werden können. Alle Informationen zum Pflichtumtausch sind unter www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch zu finden. Für die Antragstellung wird ein biometrisches Passfoto (nicht digital), ein gültiger Ausweis beziehungsweise Pass sowie der bisherige Führerschein benötigt. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte eine vorherige Online-Terminvereinbarung unter  www.landshut.de/fahrerlaubnisundzulassung erfolgen.

Seit einiger Zeit besteht bereits die Möglichkeit den Pflichtumtausch von Alt-Führerscheinen (Papier) auch per Online-Beantragung vorzunehmen. Der Gang zur Behörde erübrigt sich damit. Nun wurde dieser Service auch bei den Kartenführerscheinen geschaffen, der ab sofort unter www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch zur Verfügung steht. Der Onlinedienst steht für die genannten Ausstellungsjahre zur Verfügung, nicht jedoch für den Umtausch von Kartenführerscheinen nach dem 19. Januar 2013.

Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist – unabhängig von der konkreten Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden. Bei Fragen und für weitere Informationen ist die Stadt per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landshut.de erreichbar.

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)

Bildtext: Kann, kein Muss durch den Online-Antrag: ein Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde.

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