Sonntag, Dezember 8, 2024
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Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch

Nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965-1970

Die nächste Frist des Führerschein-Pflichtumtauschs steht an: Graue bzw.
rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998
ausgestellt wurden und deren Inhaber zwischen 1965 und 1970 geboren
sind, müssen bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht werden.

Alle PKW- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt
worden sind, müssen in einen neuen EU-Führerschein schrittweise umgetauscht
werden. Das einheitliche und fälschungssichere Muster soll innerhalb der EU für
mehr Sicherheit sorgen. Allgemein gilt, dass alle ausgestellten Führerscheine –
auch solche mit einem Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar 2013 – nur noch
15 Jahre gültig sind. Im Anschluss ist eine Erneuerung notwendig. Aufgrund des
hohen organisatorischen Aufwands erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.
Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033, wobei für die meisten Geburtsjahrgänge
die Umtauschpflicht schon früher anfällt.

Die wichtigsten Informationen in Kürze:
Graue bzw. rosa Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 1953 =>19.01.2033
1965 bis 1970 => 19.01.2024
1971 oder später => 19.01.2025
Unbefristete Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 => 19.01.2026
2002 bis 2004 => 19.01.2027
2005 bis 2007 => 19.01.2028
2008 => 19.01.2029
2009 => 19.01.2030
2010 => 19.01.2031
2011 => 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 => 19.01.2033
Bearbeitungszeiten und Fristen:
Während eine Antragstellung vor Ort bzw. über die Gemeinde zwischen 6 bis 8
Wochen dauert, ist für eine Online-Antragstellung – nach Eingang aller
Unterlagen – mit einem Bearbeitungszeitraum von 8 bis 10 Wochen zu rechnen.

Zur Terminvereinbarung nutzen Sie folgenden Link
www.landkreis-muenchen.de/themen/mobilitaet/fuehrerschein
Erforderliche Unterlagen für den Umtausch:
Da bei der persönlichen Antragstellung die Identität nachzuweisen ist, muss
entweder ein Personalausweis mit aktueller Meldeanschrift oder ein Reisepass
mit amtlicher Meldebescheinigung mitgebracht werden. Außerdem sind ein
aktuelles und biometrisches Lichtbild sowie der alte (deutsche) Papierführerschein mitzubringen.
Kosten für die Antragstellung:
Onlinebeantragung (und Direktversand): 30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

Antragstellung vor Ort (und Direktversand): 30,55 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

Antragstellung vor Ort (und Abholung vor Ort): 25,30 Euro

Weitere interessante Beiträge finden Sie auch unter: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/kostenuebernahme-fuehrerschein-durch-jobcenter

Bild von Steffen L. auf Pixabay

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