LANDSHUT. Eine Streife des Bundespolizeireviers Landshut hat am Samstag, 04.05.2024, einen 44-jährigen Mann aus Landshut im Bahnhofsbereich kontrolliert.
Bei der Kontrolle des 44-Jährigen fanden die Beamten in seinem Rucksack mehrere Seiten mit jugendpornografischen Bildern. Die weiteren Ermittlungen hat mittlerweile der Kriminalpolizeiinspektion Landshut übernommen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Landshut ist noch am Samstag die Durchsuchung der Wohnung des 44-Jährigen durchgeführt und der Rechner des Tatverdächtigen sichergestellt worden. Die Ermittlungen, insbesondere zur Herkunft der strafbaren Bilder, dauern an.
Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen
Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.
Sie haben eine solche Datei bekommen?
- Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen
- In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“
- Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen
Verhaltensempfehlungen
- Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
- Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
- Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
- Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden
06.05.2024, Polizeipräsidium Niederbayern
Symbolbild: © Bayerische Polizei