Stadtrat beschließt weiteres Vorgehen: Vergabeverfahren eingeleitet
Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Plenarsitzung einstimmig der vorgestellten Ausschreibung zur Investorensuche für die Jugendherberge zugestimmt. Die Unterlagen für das Verfahren der Konzessionsvergabe für die Sanierung und den Betrieb der Jugendherberge wurden in enger Zusammenarbeit mit einer Münchner Anwaltskanzlei erstellt. Die Vergabeunterlagen sind für Interessenten ab sofort online abrufbar.
Vorausgegangen waren ein Interessensbekundungsverfahren sowie anschließend die Klärung komplexer Rechtsfragen zur weiteren Vorgehensweise, die im Plenum ausführlich erläutert wurden. Die Stadt Landshut hat nun ein europaweites Verfahren zur Vergabe einer Konzession eingeleitet, mit dem Ziel, die Zukunft der Jugendherberge durch einen neuen Betreiber sicherzustellen. Der Betrieb unter städtischer Trägerschaft wird zum Jahresende 2024 eingestellt.
Gegenstand der Konzession ist die Planung der Sanierung des Ottonianums und der Außenanlagen, die Instandsetzung und Modernisierung des denkmalgeschützten Gebäudes und der Außenanlagen sowie der Betrieb einer Jugendherberge nach der Sanierung mit mindestens 80 Betten. Der Konzessionsnehmer trägt hierbei das wirtschaftliche Risiko. Die Sanierung ist mit einem hohen Investitionssaufwand verbunden, der für die Stadt Landshut angesichts der sich abzeichnenden massiven Belastungen des städtischen Haushalts nicht zu leisten wäre. Oberbürgermeister Alexander Putz begrüßt die einstimmige Entscheidung des Stadtrats: „Die Weichen sind nun gestellt. Ich hoffe sehr, dass auf dem Markt die Chancen der angebotenen Möglichkeiten Widerhall finden und die Investorensuche letztlich erfolgreich sein wird.“
Zum Verfahren:
Die Stadt führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. Die Dauer der Konzession beläuft sich auf 30 Jahre. Der Konzessionsnehmer darf die Übernachtungspreise höchstens dem Durchschnitt in Jugendherbergen in Bayern entsprechend anbieten, sofern die Stadt keinem höheren Preis zustimmt. Die Bieter können im Vergabeverfahren wählen, ob sie für das über 5.000 Quadratmeter große Grundstück der Jugendherberge am Richard-Schirrmann-Weg am Rande der historischen Innenstadt einen Projektvertrag mit der Stadt Landshut schließen oder einen Erbbaurechtsvertrag zu einem symbolischen Erbbauzins von mindestens einem Euro jährlich.
Der Konzessionsnehmer kann von der Stadt Landshut das unmittelbar angrenzende, noch unbebaute Grundstück kaufen oder auf der Grundlage eines Pachtvertrages 30 Jahre lang nutzen. Der Pachtzins und der Kaufpreis belaufen sich mindestens auf den vom Gutachterausschuss der Stadt festgestellten Marktpreis.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus der europaweiten Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen. Diese können unter www.landshut.de/vergabe-jugendherberge abgerufen werden. Die europaweite Bekanntmachung ist über folgenden Link einsehbar: www.landshut.de/bekanntmachung-jugendherberge.
Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)
Bildtext: Zukunft der Jugendherberge: Die Stadt hat ein europaweites Verfahren zur Vergabe einer Konzession eingeleitet.