Beantragung von Briefwahlunterlagen jetzt möglich!
Am Sonntag, 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
(Bundestagswahl) statt.
Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen für diese Wahl ist bei der Stadt Passau angelaufen. Bis spätestens 02.02.2025 werden den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Passau die Wahlbenachrichtigungsbriefe per Post zugehen.
Die Briefwahlunterlagen können dann folgendermaßen beantragt werden:
- Online:
Die Briefwahlunterlagen können online unter www.passau.de beantragt werden. Hierzu werden die persönlichen Daten benötigt. Die Online Beantragung wird wegen der Postlaufzeiten nur bis zum 19.02.2025 möglich sein. - QR-Code:
Ebenso können die Briefwahlunterlagen durch den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code beantragt werden. Die Beantragung per QR Code wird wegen der Postlaufzeiten nur bis zum 19.02.2025 möglich sein. - Auf dem Postweg:
Der Antrag erfolgt mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. - Persönlich:
Die Antragstellung kann – wie bei den bisherigen Wahlen auch – zu den regulären Öffnungszeiten persönlich
o im Bürgerbüro Altes Rathaus, Erdgeschoss Zimmer 3, Rathausplatz 2 (Eingang Schrottgasse – Zugang zum Rathaussaal), 94032 Passau
o im Bürgerbüro Dienstleistungszentrum Passavia, Vornholzstraße 40,
94036 Passau
erledigt werden. Mittwochnachmittag ist dies nur im Alten Rathaus möglich.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann auf Grund der vorgezogenen Bundestagswahl und den damit verbundenen verkürzten Zeiten erst nach Zuteilung der Stimmzettel erfolgen. Dies wird vermutlich am 07.02.2025 möglich sein. In den Ausgabestellen ist dann auch die Möglichkeit eingerichtet, die Briefwahl an Ort und Stelle unter Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses auszuüben.
Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die Meldeadresse übersendet werden sollen, muss die abweichende Versandanschrift bei der jeweils gewählten Antragstellungsmöglichkeit gesondert im Antrag angegeben werden.
Eine telefonische Antragstellung für die Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Das Wahlamt möchte insbesondere die Briefwähler auf das den Unterlagen beigefügte Merkblatt hinweisen. Mit der dort dargestellten Verfahrensweise der Briefwahl wird ein Zurückweisen des Wahlbriefes und somit ein Nichtzulassen des Stimmzettels bei der Stimmenauszählung vermieden.
Die Möglichkeit der Antragstellung für die Briefwahl zur Bundestagswahl endet am 21.02.2025, 18.00 Uhr. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025) bis 18.00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Passau (Altes Rathaus) zugegangen sein, damit sie bei der Auszählung Berücksichtigung finden.
Briefwähler des Briefwahlbezirks 51 – (betrifft den Wahlbezirk 04 „Grundschule Innstadt“) sind der repräsentativen Wahlstatistik zugeordnet und erhalten mit ihren Briefwahlunterlagen zusätzlich ein Informationsblatt der Bundeswahlleiterin bezüglich der Durchführung von repräsentativen Statistiken.
Bei wahlrechtlichen Fragen steht das Wahlamt der Stadt Passau unter der Telefonnummer 0851 396-420 zur Verfügung.
Bild von Andreas Lischka auf Pixabay