FÜRSTENSTEIN, Lkrs. Passau. Am 30.12.2025 gegen 20 Uhr kam es im Bereich der Dreiburgenstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Einer der beiden Beteiligten kam hierbei in einem Kurvenbereich zu weit auf die Gegenfahrbahn, sodass es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw kam. Der 20-jährige Unfallgeschädigte machte hierbei noch auf sich aufmerksam, jedoch entfernte sich der 59-jährige Verursacher zunächst von der Unfallstelle, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Aufgrund einer Nachschau an dessen Wohnanschrift konnte festgestellt werden, dass der Unfallverursacher erheblich alkoholisiert war. Folglich wurden eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein des 59-jährigen sichergestellt. Es entstand Sachschaden in Höhe eines niedrigen vierstelligen Betrags.
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Unfallflucht
TIEFENBACH, Lkrs. Passau. Am 30.12.2025, in der Zeit zwischen 11:15 bis 11:45 Uhr, kam es auf dem Parkplatz einer Bank in der Weidenecker Straße zu einem Zusammenstoß zweier Pkw. Die 55-jährige Unfallgeschädigte stellte nach anschließend fest, dass sich an ihrem Pkw, Marke Mercedes in Schwarz, eine Delle in ihrer Heckklappe befand. Der Verursacher entfernte sich jedoch vom Unfallort, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Es entstand Sachschaden in Höhe eines mittleren, vierstelligen Betrages. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Passau unter 0851/95110 entgegen.
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Verkehrsunfälle nach Vorfahrtsmissachtung
PASSAU. Zu zwei Verkehrsunfällen nach einer Vorfahrtsmissachtung kam es am 30.12.2025 zum Einen in der Fürstenzeller Straße um 09:45 Uhr und in der Spitalhofstraße gegen 20 Uhr. Der Verkehrsunfall in der Fürstenzeller Straße ereignete sich infolge dessen, dass der 77-jährige Fahrer eines Opel mit einer 22-jährigen Fahrerin eines Kleintransporters kollidierte, nachdem dieser das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet hatte. Beide Fahrzeuge waren nicht weiter fahrbereit. Es entstand Sachschaden im niedrigen fünfstelligen Eurobereich. Es wurde niemand verletzt. Bei dem zweiten Verkehrsunfall kam es ebenfalls nach einer Missachtung der dort geltenden Vorfahrtsregelung durch Z. 205 zum Zusammenstoß von zwei Pkw. Hierbei wurde ebenfalls niemand verletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe eines niedrigen, vierstelligen Betrages.
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Pressemeldung vom 31.12.2025
Symbolbild von Gerd Altmann auf Pixabay





