StartPolitikLandrätin Hoyer ermutigt Gemeindevertreter zum entschlossenen Einsatz des „Bauturbo“

Landrätin Hoyer ermutigt Gemeindevertreter zum entschlossenen Einsatz des „Bauturbo“

Mehr Flexibilität für Städte und Gemeinden: Der neue „Bauturbo“ beschleunigt die Schaffung von Wohnraum in Bayern durch spürbaren Bürokratieabbau. Seit dem 30. Oktober 2025 können Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen mit einem einfachen Beschluss des Gemeinderats Wohnungsbauvorhaben ermöglichen. „Bisher wird von dem Gesetz allerdings noch sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht“, sagte Landrätin Susanne Hoyer im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Landratsamt Freising. Dazu hatte die Landrätin Vertreterinnen und Vertreter der Landkreisgemeinden eingeladen.

Eine Änderung des Baugesetzbuchs und die Einführung des Paragrafen 246e erlaubt temporär befristete Abweichungen von Bebauungsplänen, der Baunutzungsverordnung oder städtebaulichen Satzungen, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht oder bestehender Wohnraum reaktiviert wird. Demnach reicht eine Zustimmung des jeweiligen Gemeinderats, um Wohnungsbau zu erlauben und an die für die Genehmigung zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterzuleiten. „Die Gesetzgebung war in Ihrem Sinne“, rief Landrätin Hoyer den Gemeindevertretern zu. „Durch einen Beschluss können Sie sich ein komplettes Bauleitverfahren ersparen.“ Die Gemeinde muss diese planersetzende Entscheidung zudem „nur“ an ihren städtebaulichen Vorstellungen ausrichten, also ohne Rechtsansprüchen seitens der Bürgerschaft oder der Bauaufsichtsbehörde ausgesetzt zu sein.

Die weitverbreiterte anfängliche Euphorie über das sehr zeitsparende Verfahren wich jedoch allmählich dem Verwaltungsalltag. Angesichts des Willkürver- und Transparenzgebots empfanden es die Verwaltungsmitarbeiter in manchen Fällen als gar nicht so einfach, die für die Gemeinde jeweils passenden allgemeingültigen städtebaulichen Maßstäbe festzulegen, an denen die Zustimmungsentscheidung ausgerichtet werden sollte. Einige Gemeinden fassten gar einen Grundsatzbeschluss, den „Bauturbo“ nicht anzuwenden, zumindest solange sie noch keinen städtebaulichen Kriterienkatalog beschlossen haben.

Dieser Entwicklung wollte Landrätin Hoyer mit der Informationsveranstaltung entgegentreten. Zusammen mit ihren Fachleuten aus der Bau- und Umweltabteilung gab sie die neuesten Hinweise zur Gesetzesanwendung weiter. Sie beantworteten Fragen und sicherten den Gemeinden vor allem eine unverbindliche Beratung in jedem gewünschten Einzelfall zu, ob und – zur Vermeidung der gefürchteten Bezugsfälle – unter welchen Voraussetzungen die Zustimmung zur Anwendung des Bauturbos nach Ansicht des Landratsamtes städtebaulich sinnvoll sein könnte und wo nicht. „Der Bauturbo bietet Ihnen große Einsparmöglichkeiten, wenn Sie ihn mutig und entschlossen einsetzen“, sagte die Landrätin. Das anschließende Feedback zu dieser Informationsveranstaltung fiel durchweg positiv aus, so dass sich Susanne Hoyer zuversichtlich gab: „Der Bauturbo zündet im Landkreis Freising!“

Bildunterschrift: Landrätin Susanne Hoyer (v.l.), Abteilungsleiter Michael Hildenbrand und Christopher Turtenwald, Leiter des Bauamts am Landratsamt erläuterten die neuesten Hinweise zur Anwendung des „Bauturbo“.

Bild: Landratsamt Freising

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