Aktuelle Änderung an der Förderung für „Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze“ ab dem 28.09.2026
Ab dem 28.09.2026 gilt eine neue FKG-Richtlinie. Im Vergleich zur vorherigen Version erfolgte eine Änderung der Förderrichtlinie in Kapitel 6 „Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze“. Die Änderung besteht darin, dass fortan für Wärmenetze eine FKG-Förderung über den Baustein „ingenieurtechnische Beratung“ ausgeschlossen ist. Die Förderungsmöglichkeit einer ingenieurtechnischen Beratung von Gebäudenetzen (bis zu 16 Gebäude und 100 Wohneinheiten) hingegen bleibt bestehen. Sowohl für Gebäude- als auch für Wärmenetze ist weiterhin eine Förderung der juristischen Beratung im FKG möglich.
Hintergrund der Änderung ist die Unvereinbarkeit einer FKG-Wärmenetz-Förderung mit einer anschließenden BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze)-Förderung (Modul 1 – Machbarkeitsstudie) aufgrund eines BEW-Kumulierungsverbots. Die Änderung dient somit dem Schutz von Antragstellern, die Möglichkeit einer umfangreicheren BEW-Förderung (Modul 1) offen zu halten.
Weitere Informationen zur Gebäude- und Wärmenetze-Förderung im FKG finden Sie unter https://stadt.muenchen.de/service/info/sachgebiet-forderprogramm-klimaneutrale-gebaude/10441150/.
Alle Infos zum FKG sowie die Förderrichtlinie sind unter muenchen.de/fkg erhältlich.
Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Klimaneutrale Gebäude




