LANDSHUT. Sein Fahrzeug musste ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Landshut am Freitagabend im Anschluss an das Eishockeyspiel des EV Landshut stehen lassen, nachdem er von der Polizei kontrolliert worden war.
Der Ford-Fahrer wurde um 23:40 Uhr auf der Wittstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hatte. Nachdem ein Vortest einen zu hohen Wert angezeigt hatte, wurde eine Blutentnahme durchgeführt.
Die Polizei hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Auf den Mann kommen nun ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister zu.
Haftbefehl und Drogeneinfluss
LANDSHUT. Am Freitag gegen 19:45 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Landshut einen 27-jährigen Autofahrer und stellten dabei fest, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Der rumänische Staatsbürger aus dem Landkreis Landshut wurde mit seinem Renault in der Herzog-Albrecht-Straße zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Hierbei stellten die Polizisten zunächst fest, dass der Mann unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Ein Vortest bestätigte den Verdacht und der Autofahrer musste folglich sein Fahrzeug stehen lassen und sich einer Blutentnahme unterziehen.
Im Zuge weiterer Recherchen konnten die Polizisten zudem feststellen, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt.
Mehrere Unfallfluchten im Stadtgebiet
LANDSHUT. Zu mehreren Verkehrsunfallfluchten kam es im Landshuter Stadtgebiet. Die Polizeiinspektion Landshut hat in allen drei Fällen Ermittlungen aufgenommen.
Die erste Unfallflucht ereignete sich im Zeitraum zwischen dem 28.09.2026 und dem 16.10.2026 auf einer Parkfläche Am Graben auf Höhe der Hausnummer 3. Dort hatte eine 71-jährige Landshuterin ihren VW abgestellt. Ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer beschädigte den linken Außenspiegel des geparkten Fahrzeugs. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 100 Euro. Anschließend entfernte sich der Unfallverursacher, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Am Freitagvormittag kam es zwischen 09:45 Uhr und 10:20 Uhr zu einer weiteren Unfallflucht. Auf dem Parkplatz des LA-PARK in der Ludwig-Erhard-Straße beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer den geparkten Opel eines 68-jährigen Landshuters. Anschließend entfernte sich der Unfallverursacher, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Am Fahrzeug wurde der vordere rechte Kotflügel beschädigt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf etwa 1.000 Euro.
Eine weitere Unfallflucht ereignete sich gegen 12:50 Uhr an der Ausfahrt des Josef-Deimer-Tunnels an der Ampel zur Wittstraße. Ein 60-Jähriger aus dem Landkreis Landshut stand mit seinem Mercedes auf der rechten Fahrspur. Ein bislang unbekannter Fahrer eines schwarzen BMW wollte von der linken auf die rechte Spur wechseln und touchierte dabei den Mercedes.
Die beiden Unfallbeteiligten vereinbarten, ihre Personalien auf der Grieserwiese auszutauschen. Der BMW-Fahrer entfernte sich jedoch anschließend, ohne den vereinbarten Austausch der Personalien abzuwarten. Am Mercedes entstand ein Sachschaden im mittleren dreistelligen Eurobereich.
Die Polizeiinspektion Landshut hat in allen drei Fällen Ermittlungen wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Zeugen, die Hinweise zu den Unfallverursachern geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0871/9252-0 bei der Polizeiinspektion Landshut zu melden.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Unfallbeteiligte gesetzliche Pflichten haben. Insbesondere müssen sie zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten die Feststellung ihrer Personalien, ihres Fahrzeugs und der Art ihrer Beteiligung ermöglichen. Ist kein anderer Unfallbeteiligter vor Ort, muss eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet werden. Ein eigenmächtiges Entfernen vom Unfallort ist nicht zulässig. Zudem muss die Polizei verständigt werden, damit die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann gemäß § 142 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Zusammenstoß im Begegnungsverkehr mit anschließender Unfallflucht
WENG, LKR. LANDSHUT. Am Freitag gegen 17:10 Uhr Uhr war ein 36-Jähriger mit seinem LKW auf der Hauptstraße in Weng unterwegs. Auf Höhe der Hausnummer 17 kam diesem ein blauer PKW entgegen und streifte den LKW aufgrund zu geringen Seitenabstand. Am LKW des Geschädigten entstand ein Schaden im mittleren dreistelligen Bereich. Im Anschluss entfernte sich der Verursacher von der Unfallörtlichkeit, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Beim flüchtigen Fahrzeug wurde der linke Außenspiegel beschädigt. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0871/9252-0 zu melden.
Pressebericht der Polizeiinspektion Landshut vom 17.10.2026
Symbolbild: © Bayerische Polizei




