Freitag, Dezember 27, 2024
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Erinnerung: Jagd- und Waffenbehörde am 5. Dezember geschlossen

Katastrophenschutz übt fiktiven Einsatz – kein Realeinsatz

Am Dienstag, 5. Dezember, ist die Waffen- und Jagdbehörde im Landratsamt Rosenheim ganztags geschlossen. Es findet eine fiktive Übung des Katastrophenschutzes statt. Der Einsatz ist rein theoretisch. Solche Übungen finden mehrmals im Jahr statt. Es findet keine Außeneinsatz statt. Die Pressestelle des Landratsamtes ist aufgrund dieser Übung am 5. Dezember nicht für Presseanfragen erreichbar.

Das Landratsamt ist als Katastrophenschutzbehörde im Fall einer Katastrophe, also zum Beispiel bei Hochwasserlagen, Schneekatastrophen, Bombenfunden oder auch bei Waldbränden zuständig. In solchen Fällen findet sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz zusammen und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen zentral von einer Stelle aus. Um im Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein und damit alle Beteiligten handlungsfähig bleiben, werden regelmäßig verschiedene Szenarien geübt. Das Übungs-Szenario am 5. Dezember betrifft einen fiktiven Zwischenfall bei einem Gas-Unternehmen in Rimsting. Nähere Details sind nicht bekannt.

Es gibt bei dieser Übung keine externen Übungsdarstellungen. Das Team, das im Landratsamt zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen zur Verfügung steht, wird mit einer fortlaufenden Lage konfrontiert und muss reagieren. Solche internen Übungen finden mehrfach im Jahr statt.

Sämtliche Hilfsorganisationen sowie Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie zum Beispiel die Feuerwehr, die Landes- und Bundespolizei oder der Rettungsdienst sind eingebunden. Auch die Bundeswehr wird sich beteiligen. Die Übung wird von der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried organisiert.

Anrufe bei Firmen möglich

Damit das Szenario auch so realistisch wie möglich abgearbeitet werden kann, werden am 5. Dezember über den Tag verteilt auch Informationen und Probewarnungen über die Kommunikationskanäle des Landratsamtes Rosenheim veröffentlicht – alle Publikationen sind eindeutig als Übung gekennzeichnet.

Da die Katastrophenschutzbehörden in Großschadens- und Katastrophenfällen im Ernstfall auch auf Ressourcen von Privatfirmen, wie zum Beispiel Lastwagen, Bagger oder Busse für Sammeltransporte zurückgreifen müssen, kann es im Rahmen der Übung auch zu Telefonanrufen bei Privatfirmen kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Katastrophenschutzbehörde werden in diesen Telefonaten die derzeitige Verfügbarbarkeit solcher Ressourcen abfragen. Auch in diesen Gesprächen wird wieder eindeutig auf die Übung hingewiesen.

BU: Kommen Informationen rein – per Telefon, Funk oder Mail – werden sie parallel in das digitale Protokoll eingefügt und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt.

Bild: Landratsamt Rosenheim

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