Donnerstag, Dezember 26, 2024
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Verkehrsführung in der Münzgasse geändert

BAYREUTH – In den zurückliegenden Monaten war die Münzgasse im Abschnitt zwischen Telemannstraße und Wölfelstraße aufgrund von Baumaßnahmen nur in eine Richtung befahrbar. Die Einbahnstraßenregelung hat sich bewährt. Sie findet nun für den Autoverkehr dauerhaft Anwendung. Das heißt, dass Fahrzeuge auch künftig den westlichen Abschnitt der Münzgasse ab der Einmündung der Telemannstraße nur in vorgegebener Fahrtrichtung zur Wölfelstraße hin nutzen dürfen. Der Radverkehr ist allerdings auch in Gegenrichtung zugelassen.

Wer also aus der Wölfelstraße oder der Opernstraße mit dem Fahrrad kommt, darf die Münzgasse auch entgegen der Einbahnrichtung befahren. Um hierauf aufmerksam zu machen, wurden neben der in solchen Fällen üblichen Beschilderung Markierungen auf der Fahrbahn aufgebracht.

Die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung ist eine wichtige Maßnahme, um für Radfahrerinnen und Radfahrer Alternativen für den Weg durch die Fußgängerzone anzubieten. Langfristiges Ziel ist es, einen durchgängigen Fahrrad-Cityring um die Innenstadt zu schaffen. Mehrere Routenvarianten sollen verschiedene Punkte außerhalb der Fußgängerzone bequem erreichbar machen. Diejenigen, die kein Ziel in der Fußgängerzone ansteuern, können dann schneller unterwegs sein, denn in der Fußgängerzone selbst gilt für den Radverkehr, der hier ausdrücklich zugelassen ist, Schrittgeschwindigkeit.

Der verkehrlich nun neu geordnete Abschnitt der Münzgasse bildet einen weiteren Baustein des Radroutennetzes im Stadtzentrum. Zuletzt wurden schwerpunktmäßig nördlich der Innenstadt am Main Maßnahmen umgesetzt, die ebenfalls zum Fahrrad-Cityring gehören, unter anderem der Ausbau des Geh- und Radwegs zwischen Schulstraße und Bahnhofstraße, der im Zuge der Umgestaltung den Namen „Peter-Färber-Weg“ erhielt.

Bildunterschrift: Die Verkehrsführung in der Münzgasse wurde geändert. Für den Autoverkehr gilt im westlichen Abschnitt ab der Einmündung der Telemannstraße eine Einbahnstraßen-Regelung. Der Radverkehr ist auch in Gegenrichtung zugelassen.

Foto: Stadt Bayreuth

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