StartPolizei / FeuerwehrVerdacht der Kinderpornographie – Durchsuchungen der Kriminalpolizei Landshut

Verdacht der Kinderpornographie – Durchsuchungen der Kriminalpolizei Landshut

LKR. LANDSHUT, LKR. KELHEIM. Am Mittwoch (18.03.2026) vollzog die Kriminalpolizeiinspektion Landshut insgesamt über zehn richterliche Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte.

In den frühen Morgenstunden durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei Landshut mehrere Wohnungen im Landkreis Landshut sowie im Landkreis Kelheim. Die Durchsuchungen erfolgten bei Personen im Alter von 14 bis 72 Jahren, die im Verdacht stehen, kinderpornographische Dateien über verschiedene Internetplattformen erworben und besessen zu haben. Die Tatverdächtigen stehen in keiner Verbindung zueinander. 

Im Zuge der Durchsuchungen wurden jeweils eine Vielzahl von Mobiltelefonen, Computern sowie weiteren Datenträger sichergestellt. Zudem konnten verbotene Gegenstände und diverse Betäubungsmittel durch die Beamten aufgefunden und sichergestellt werden.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Landshut dauern derzeit an.


Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Durchsuchungen der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie zur Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch strafbarer Inhalte verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischen Schriften sind schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in der zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

  • Entsprechende Inhalte nicht löschen, sondern unverzüglich die Polizei informieren.
  • In der jeweiligen Gruppe deutlich mitteilen, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und deren Zusendung nicht wünscht. Dadurch wird die eigene Haltung dokumentiert.
  • Nach der erfolgten Anzeigenerstattung die Gruppe umgehend verlassen.

Verhaltensempfehlungen

  • Die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft in größeren oder unübersichtlichen Chatgruppen kritisch prüfen.
  • Die automatische Speicherung von Bild- und Videodateien in Messenger-Diensten deaktivieren.
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern stets kritisch hinterfragen.

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.

10.03.2026, Polizeipräsidium Niederbayern

Symbolbild: © Bayerische Polizei

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