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Wieder Störche in Bayreuth

Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth bittet darum Störungen an den Horsten zu unterlassen

BAYREUTH – In Bayreuth wurden wieder die ersten Störche gesichtet. Für eine erfolgreiche Brutzeit der Vögel ist es äußerst wichtig, Störungen am Nest zu unterlassen. Hierauf weist das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth hin.

Der Weißstorch ist ein kulturelles Wahrzeichen und ein besonderer Botschafter für den Artenschutz. Mit seinem unverwechselbaren Erscheinungsbild erkennt ihn schon jedes Kind. Besonders machen ihn auch seine weiten Zugrouten zwischen Europa und Afrika. Der Storch ist ein Indikator für den Zustand unserer Umwelt und zeigt, wie wichtig der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist.

Der Weißstorch ist im Laufe seines Lebens zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Viele der bei uns verunglückten Weißstörche sind Opfer von Stromschlägen an den Frei­leitungsmasten. Eine weitere Gefahr für die Storchenpopulation sind die sich deutlich verschlechternden Ernährungsbedingungen. Die Entwässerung von Feuchtwiesen, die Beseitigung von Gewässern, Tümpel oder Wiesen­gräben und die Regulierung von Flussläufen sowie die intensive Nutzung von Grünland schmälern das Futterangebot.

Neue Gefahrenquellen

Neue Gefahrenquellen sind erst in den letzten Jahren hinzugekommen, nämlich zum einen das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe der Horste, zum anderen der Flug mit Drohnen über dem Horst. Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Umge­bung von Storchenhorsten kann dazu führen, dass die Altvögel panikartig das Gelege oder die Jungvögel verlassen. Die Gelege kühlen aus und sterben ab, die Jungvögel verhungern oder werden Opfer von Greifvögeln. Eine ähnliche Störung und Fluchtreaktion kann ein Drohnenflug über dem Nest auslösen.

Die Erhaltung und Sicherung des Lebensraumes sind die wichtigste Voraussetzung für das Überleben der Störche. Daher sollte das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der Brutzeit von Anfang April bis Ende August unterlassen werden. Wer auf ein Feuerwerk nicht verzichten kann, sollte auf einen ausreichenden Abstand zu den Storchenhorsten achten. Je nach Lage des Horstes und der Höhe und Intensität des Feuerwerks sollte der Abstand mindestens 600 Meter betragen. Die Stadt bittet zudem ausdrücklich darum, Drohnenflüge in der Nähe des Horstes zu unterlassen.

Die erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit stellt eine Ordnungs­widrigkeit im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar und kann mit einer Geld­buße geahndet werden. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung sind Feuerwerke außerhalb der Jahreswende ohnehin beim Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen beziehungsweise bedürfen der Genehmigung durch das Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bayreuth.

Bildunterschrift: Storchennest auf einem stillgelegten Schlot in der Ludwig-Thoma-Straße.

Foto: © Stadt Bayreuth

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