Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes am Samstag, 9. September, hat die Schwangerenberatung am Landratsamt Coburg einen wichtigen medizinischen Rat: Jeglicher Alkoholkonsum während der Schwangerschaft kann für das Ungeborene verheerende Folgen haben!
In Deutschland kommen jährlich ungefähr 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen zur Welt. Da Alkohol ein Zellgift ist, kann er in jeder Phase der Schwangerschaft auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes erheblich schädigend wirken. Alkohol kann das Wachstum des Kindes beeinträchtigen und die Entwicklung von Organen und Nerven gravierend einschränken. Mit diesen schlimmen Folgeschäden werden jährlich etwa 3000 Kinder in Deutschland geboren.
Die Folge können Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsschwächen oder Lernschwierigkeiten, aber auch schwere geistige Beeinträchtigungen und sichtbare körperliche Fehlbildungen sein.
Wichtig zu wissen ist: Bereits kleine Mengen Alkohol können das Ungeborene stark schädigen, weil das Baby trinkt immer über den gemeinsamen Blutkreislauf mit. „Trinkt eine werdendeMutter Alkohol, hat das Ungeborene innerhalb weniger Minuten den gleichen Alkoholpegel wie sie“, heißt es in der Mitteilung der Schwangerenberatung.
Leider werden in Deutschland die schwerwiegenden Auswirkungen von Alkohol in der Schwangerschaft unterschätzt. Daher ist Aufklärung der Bevölkerung ein wichtiger Ansatz. Die Schwangerenberatung am Landratsamt Coburg berät Schwangere in allen Lebenssituationen – also auch, wenn eine Schwangere ein Problem im Umgang mit Alkohol hat. Das Team der Schwangerenberatung verspricht: „Wir haben immer ein offenes Ohr und bieten geeignete Hilfen an!“ Das funktioniert auch deshalb, weil die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung mit den örtlichen Stellen gut vernetzt sind.
Wer sich weiter zu diesem Thema informieren möchte, kann den Online-Service „IRIS“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.iris-plattform.de nutzen. Dieses Programm begleitet Frauen individuell durch die gesamte Schwangerschaft: von der Willensbildung, mit dem Trinken aufzuhören, bis zum Konsumstopp.
Die Schwangerenberatung am Landratsamt Coburg ist montags bis donnerstag von 8 bis 16 sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter den Telefonnummern 09561/514-3222/-3224/-3215 zu erreichen. Die Beratungen sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Bild: Landratsamt Coburg