Donnerstag, Dezember 5, 2024
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Ausgabe der Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis angelaufen

Die Ausgabe der Bezahlkarte an die Asylbewerber im Landkreis hat im Laufe des Mai begonnen. Die Bezahlkarte wird über die Mitarbeiter im Landratsamt Kelheim nach Einladung der Leistungsbezieher in die Behörde oder über die Hausverwalter in den staatlichen Unterkünften persönlich ausgegeben. Erstmals wird für den Monat Juni das Geld auf die bereits ausgegebenen Karten geladen.

Wer erhält eine Bezahlkarte?

Personen, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, erhalten sukzessive die Bezahlkarte ausgehändigt. Keine Bezahlkarte erhalten anerkannte Flüchtlinge, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie ukrainische Geflüchtete, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

Wie funktioniert die Bezahlkarte?

Das Landratsamt Kelheim bucht den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Betrag monatlich als Guthaben auf die Bezahlkarten.

Asylbewerber können mit der Karte überall dort bezahlen, wo sie sich räumlich zulässigerweise aufhalten dürfen. Die örtliche Beschränkung richtet sich dabei grundsätzlich nach den asyl- und ausländerrechtlichen Vorgaben.

Die Bezahlkarte kann in der Regel in allen Geschäften, in denen Mastercard akzeptiert wird, genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Apotheken und verschiedene weitere Dienstleister.

Überweisungen oder Lastschriften können per App an vorab durch das Landratsamt freigeschaltete Zahlungsempfänger getätigt werden, wie etwa an Sportvereine, Kindergärten oder ÖPNV-Anbieter. Bei Bedarf kann die Liste der Empfänger nach eingehender Prüfung durch das Landratsamt Kelheim erweitert werden.

Pro Leistungsempfänger lassen sich maximal 50 Euro monatlich in bar abheben. So stehen z.B. einer fünfköpfigen Familie monatlich 250 Euro als Bargeld zur Verfügung. Bargeldabhebungen können in den Supermärkten, soweit der jeweilige Händler dies anbietet, sowie an Bankautomaten erfolgen.

Wo kann ich mir weitere Informationen einholen?

Mit der Ausgabe der Bezahlkarte erhalten die Leistungsbezieher wichtige Informationen zum Umgang mit der Karte in verschiedenen Sprachen ausgehändigt. Ehrenamtliche Helfer im Bereich des Asylwesens erhalten regelmäßig Informationen über das Zentrum für Chancengleichheit am Landratsamt Kelheim.

Daneben können weitere Informationen über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration abgerufen werden: www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2024/240320bezahlkarte

Bildmaterial
Titel und InformationQuellenangabe
Die Ausgabe der Bezahlkarte an die Asylbewerber im Landkreis hat im Laufe des Mai begonnen. Zu sehen ist das Symbolbild einer Bezahlkarte.Screenshot „Factsheet zur Bayerischen Bezahlkarte“
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