LANDSHUT. Am 23.03.2024 gegen 23:20 Uhr konnte durch eine zivile Streifenbesatzung der Polizei Landshut ein 22-Jähriger dabei beobachtet werden wie er im Stadtgebiet ein versperrtes Fahrrad in eine Seitengasse schob.
Bei der anschließenden Kontrolle versuchte der Täter zu flüchte, konnte jedoch durch die Streifenbesatzung gestellt werden. Hierbei stellte sich heraus, dass das Fahrrad als gestohlen gemeldet war. Nachdem der Tatverdächtige keinen festen Wohnsitz im Inland begründet wurde dieser nach Erhebung einer Sicherheitsleistung wieder entlassen.
Unfallflucht mit Sachschaden
LANDSHUT. Am 23.03.2024 im Zeitraum zwischen 12:47 Uhr und 13:26 Uhr stellte die Geschädigte ihren PKW der Marke Mini am Dreifaltigkeitsplatz in Landshut ab. Hierbei wurde das Fahrzeug der Geschädigten durch einen bisher unbekannten PKW angefahren und linksseitig beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 2.000,00 Euro. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt unbeirrt fort, ohne seinen ihm obliegenden Pflichten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nachzukommen. Wer Angaben zu dem flüchtigen Unfallverursacher machen kann, soll sich bei der Polizeiinspektion Landshut telefonisch unter der 0871 / 9252 – 0 melden.
Diebstahl in Landshuter Diskothek
LANDSHUT. In der Nacht vom 23.03. auf den 24.03.2024 entwendete ein bislang unbekannter Täter eine Damenhandtasche aus einer Diskothek in der Landshuter Altstadt. Die Geschädigte hatte die Tasche im Bereich des DJ-Pults abgestellt und für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt gelassen. In der Handtasche befanden sich Personaldokumente, eine Debitkarte, sowie mehrere Schlüssel. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Landshut telefonisch unter der 0871 / 9252 – 0 entgegen.
Gewerblicher Warenverkauf ohne Genehmigung
ERGOLDING, LKR. LANDSHUT. Am 23.03.2024 gegen 09:41 Uhr konnte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Landshut auf einem Flohmarkt im Gemeindegebiet Ergolding einen Verkäufer feststellen, welcher u.a. Neuwaren zum Verkauf anbot. Eine dafür notwendige Reisegewerbekarte, welche zum gewerblichen Verkauf von Waren zwingend erforderlich ist, konnte der Anbieter nicht vorweisen. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
Pressebericht der Polizeiinspektion Landshut vom 24.03.2024
Symbolbild © Bundespolizei