Vorschulkinder erhalten 50-Euro-Gutscheine für Schwimmkurse im Rahmen der Schwimmförderung
Schwimmförderung als Daueraufgabe des Bayerischen Innenministeriums: Weil Schwimmen lernen wichtig ist, gibt das Ministerium Ende Juli wieder Gutscheine über 50 Euro für einen Schwimmkurs an alle Vorschulkinder in Bayern aus. Die Gutscheine laufen unter dem Programmnamen „Macht mit – Tauch auf!“ und sind ab dem 29. Juli 2024 gültig, so dass bereits die Sommerferien für einen Schwimmkurs genutzt werden können.
Die Gutscheine sollen für Eltern einen finanziellen Anreiz schaffen, um ihr Kind zu einem Schwimmkurs anzumelden. Konkret heißt es dazu in einer Mitteilung des Innenministeriums: „Sicherheit im und am Wasser ist nicht nur wichtig für ihr gesundes Aufwachsen, sondern auch für soziale Interaktion, die Erweiterung der Sport- und Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt unverzichtbarer Bestandteil für Unfallprävention.“
Ab dem Schuljahr 2024/2025 gilt das Förderprogramm allerdings nur noch für Vorschulkinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. In den Einlösezeitraum werden die anstehenden Sommerferien vor Beginn des Vorschuljahres mit einbezogen. Für die Gutscheinaktion 2024/2025 beginnt der Bewilligungszeitraum damit am 29. Juli 2024 und endet am 31. August 2025. Der Gutschein ist für alle Kurse gültig, die in diesem Zeitfenster stattfinden. Diese Gutscheine werden im Juli und August 2024 von den betreuenden Einrichtungen an die betreffenden Kinder ausgegeben.
Für alle Vorschulkinder und Kinder der ersten Klasse, die im Schuljahr 2023/2024 einen Gutschein erhalten haben, wird die Gültigkeit des Gutscheins bis zum 31. Dezember 2024 (statt 9. September) verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse möglich, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 31. Dezember 2024 stattfindet. Diese Gutscheine wurden bereits zu Beginn des nun abgelaufenen Schuljahres im September 2023 von den Einrichtungen ausgegeben.
Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen, können über ihre Erziehungsberechtigten einen Gutschein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt des Wohnortes) beantragen.
Ansprechpartnerin für die Schwimmgutscheine im Landratsamt Coburg ist Julia Dünisch vom Fachbereich Bildung, Kultur und Sport. Sie ist per Mail erreichbar unter julia.duenisch@landkreis-coburg.de beziehungsweise telefonisch unter 09561/514-2310. Das entsprechende Antragsformular, weitere Informationen sowie Vorlagen finden Interessierte auf der Seite des Förderprogrammes der Staatsregierung unter https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/mach-mit/index.php.
Bildunterschrift: Auf zum Schwimmkurs: Auch im Kindergartenjahr 2024/2025 bekommen alle bayerischen Vorschulkinder Gutscheine im Wert von 50 Euro für einen Schwimmkurs. Julia Dünisch vom Landratsamt Coburg hilft bei Fragen und Anträgen von Eltern, deren Kinder keine schulvorbereitenden Einrichtung besuchen.
Foto: Stefanie Nickmann/ Landratsamt Coburg