Samstag, September 27, 2025
spot_img
StartPolizei / FeuerwehrDurchsuchungen aufgrund des Verdachts des Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Inhalte

Durchsuchungen aufgrund des Verdachts des Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Inhalte

LANDSHUT, LKR. LANDSHUT, LANDAU, ABENDSBERG, DINGOLFING. Am 24.09.2025 durchsuchten zahlreiche Einsatzkräfte mehrere Wohnungen im westlichen Bereich von Niederbayern aufgrund des Verdachts des Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Inhalte.

Insgesamt vollzogen die Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Landshut mit Unterstützungskräften der Zentralen Einsatzdienste Landshut heute in den frühen Morgenstunden knapp 10 von der Staatsanwaltschaft Landshut und der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing beantragte Durchsuchungsbeschlüsse an Objekten sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Landshut, in Landau, Abensberg und Dingolfing. Es wurden Laptops/PCs, Smartphones, Videokameras und diverse Festplatten beziehungsweise sonstige Speichermedien sichergestellt.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Männer zwischen 17 und 61 Jahren. Sie stehen im Verdacht, Inhalte mit kinderpornografischem Inhalt besessen und verbreitet zu haben. Über Chatgruppen bzw. einschlägige Messenger-Dienste sollen mutmaßlich Bilder mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt gesucht bzw. verschickt worden sein. Die Tatverdächtigen stehen in keinem Zusammenhang zueinander, die Fälle werden unabhängig voneinander bearbeitet.

Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Dursuchungsaktion der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften sind schwerwiegende Straftaten und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen
  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“
  • Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen

Verhaltensempfehlungen

  • Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
  • Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.

24.09.2025, Polizeipräsidium Niederbayern

Symbolbild © Bundespolizei

verwandter Artikel

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Advertisment -
Musik Kamhuber Landshut

aktuelle Beiträge

aktuelle Kommentare

Cookie-Einstellungen