StartNiederbayernLandshutWeißenbergerstraße: PCB-Wert in Gartenbrunnen erhöht

Weißenbergerstraße: PCB-Wert in Gartenbrunnen erhöht

Analyse-Ergebnisse liegen vor – Grundstückseigentümer im Harlanderviertel werden weiterhin gebeten, Gartenbrunnen bei der Stadt zu melden – Von Nutzung des Grundwassers im betroffenen Bereich wird abgeraten

Im Bereich der Hofmark-Aich-Straße ist seit 1992 eine Sanierungsanlage in Betrieb, um eine dort seit längerer Zeit bekannte Altlasten-Verunreinigung durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und polychlorierte Biphenyle (PCB) einzudämmen. Jetzt liegen die Analyse-Ergebnisse der gemeldeten Gartenbrunnen aus dem betroffenen Bereich vor. Im Ergebnis wurden an einigen Brunnen Überschreitungen des Stufe-1-Wertes von PCB festgestellt. Deshalb wird den Grundstückseigentümern innerhalb des betroffenen Bereichs dringend geraten, auf jedwede Nutzung des Grundwassers zu verzichten. Das Trinkwasser (Leitungswasser) ist von dieser Grundwasser-Kontamination nicht betroffen und kann weiter bedenkenlos getrunken werden.

Wie bereits in der Pressemitteilung vom 13. März 2026 dargelegt, haben von der Stadt Landshut veranlasste Grundwasseruntersuchungen ergeben, dass im oberflächennahen Grundwasserabstrom dieser Altlast punktuelle Restbelastungen an PCB messbar sind. Konkret wurde an einer Messstelle an der Weißenbergerstraße (PB10Q) ein PCB-Wert von 0,021 Mikrogramm pro Liter festgestellt. Damit ist der sogenannte Geringfügigkeitsschwellenwert („Stufe-1-Wert“) von 0,01 Mikrogramm pro Liter überschritten.

Aufgrund der festgestellten Belastung wurden in einem zuvor definierten Untersuchungsbereich die Anwohner gebeten, ihre Gartenbrunnen für weitere Grundwasseruntersuchungen zur Verfügung zu stellen, um den Umfang der PCB-Restbelastungen eingrenzen zu können.

Die Analysenergebnisse liegen nun vor. Im Ergebnis wurden an einigen Brunnen Überschreitungen des Stufe-1-Wertes von PCB und somit eine Grundwasserschadstofffahne durch PCB festgestellt, die sich durch das Harlander- und Weißenbergviertel zieht. Wird der sogenannte Stufe-1-Wert im Grundwasser überschritten, so handelt es sich um eine schädliche Verunreinigung. Von den zuständigen Fachstellen sind Maßnahmen zur Sanierung beziehungsweise zum Schutz des Grundwassers und/oder Nutzungseinschränkungen zu prüfen.

Aufgrund der nun festgestellten Schadstofffahne im Grundwasser wird den Grundstückseigentümern innerhalb des in der Grafik rot umrandeten Bereichs dringend geraten, auf jedwede Nutzung des Grundwassers, beispielsweise zur Bewässerung des Gartens, zu verzichten. Insbesondere sollte das Grundwasser auf keinen Fall zum Tränken von Tieren, Befüllen von Schwimm- und Planschbecken und ähnlichen Vorgängen genutzt werden. Außerhalb des in der Anlage rot umrandeten Bereichs weist die Stadt Landshut jedoch darauf hin, dass auch hier teilweise gerade noch nachweisbare Konzentrationen von PCB vorhanden sind. Vorsorglich sollte auch hier auf eine Nutzung des Grundwassers verzichtet werden, bis eine weitere Abgrenzung der Schadstofffahne und eine Verifizierung der Analyseergebnisse erfolgt ist.

Um den belasteten Bereich noch genauer abgrenzen zu können, bittet die Stadt nochmals alle Anwohner im Untersuchungsbereich (im Lageplan blau umrandet), noch nicht untersuchte Gartenbrunnen mitzuteilen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden den Brunneneigentümer natürlich zur Verfügung gestellt.

Klarstellend weist die Stadt Landshut darauf hin, dass die empfohlene Nutzungseinschränkung ausschließlich für Grundwasser gilt. Das Trinkwasser (Leitungswasser) ist von dieser Grundwasser-Kontamination nicht betroffen und kann selbstverständlich weiter bedenkenlos verwendet und getrunken werden. Zum gesamten Sachverhalt stehen die Fachstellen der Stadtverwaltung in engem und regelmäßigem Austausch mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut, dem Staatlichen Gesundheitsamt und weiteren Fachbehörden.

Grafik: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)

Bildtext: Den Grundstückseigentümern innerhalb des in der Grafik rot umrandeten Bereichs wird dringend geraten, auf jedwede Nutzung des Grundwassers, beispielsweise zur Bewässerung des Gartens, zu verzichten. Anwohner im Untersuchungsbereich (im Lageplan blau umrandet), werden gebeten, noch nicht untersuchte Gartenbrunnen mitzuteilen.

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