Montag, Januar 20, 2025
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StartPolizei / FeuerwehrFühren von Anscheinswaffen:

Führen von Anscheinswaffen:

Abensberg (Lkrs Kelheim): Jugendlicher führte Softair-Waffe.

Am Samstag den 21.10.2023 gegen 19:45 Uhr kontrollierte eine Streife mehrere Jugendliche vor dem Einkaufszentrum in Abensberg. Vorangegangen war die Mitteilung eines Bürgers.

Beim Eintreffen der Streife hielt ein 18-jähriger Landreisbewohner eine Softair-Pistole in der Hand, welche auf den ersten Blick nicht von einer echten Waffe unterschieden werden kann.

Das Führen einer Anscheinswaffe außerhalb der eigenen Wohnung stellt gemäß dem Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, für welche sich der junge Mann nun zu verantworten hat.

Angeblich wollte die Jugendgruppe ein Video drehen und hätten dafür die Pistole dabei.

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Verkehrsunfallfluchten:

Kelheim: Geparkten Pkw beschädigt.

Am Samstag den 21.10.2023 zwischen 11.00 und 11.30 Uhr wurde auf einem Parkplatz in der Ludwigsstraße in der Nähe des Wochenmarktes am Ludwigsplatz in Kelheim ein Pkw angefahren.

Der geschädigte Fahrzeughalter bemerkte den Schaden beim Zurückkehren zu seinem Auto.

Zeitgleich parkte vor dem geschädigten Pkw ein anderer Pkw, welcher als Pkw des Unfallverursachers in Frage kommt.

Weitere Ermittlungen wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort werden folgen.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer 09441/5042-0 zu melden. Wer war im Tatzeitraum an der genannten Örtlichkeit unterwegs und hat möglicherweise Beobachtungen gemacht, die mit der Tat im Zusammenhang stehen könnten?

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Essing (Lkrs Kelheim):  Dachrinne angefahren und das Weite gesucht.

Im Zeitraum vom 20.10.2023 bis zum 21.10.2023 Uhr wurde in Essing am Unteren Markt eine Dachrinne beschädigt, vermutlich angefahren. Der Sachschaden liegt im dreistelligen Bereich. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefonnummer 09441/5042-0 zu melden. Wer war im Unfallzeitraum an der genannten Örtlichkeit unterwegs und hat möglicherweise Beobachtungen gemacht, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen könnten?

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Verkehrsunfälle mit Personenschaden

Kelheim: Alleinbeteiligter Motorradsturz.

Am Samstag, den 21.10.2023, gegen 10.30 Uhr kam es in der Kelheimwinzerstraße in Kelheim zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurden. Ein 20-jähriger Landkreisbewohner stürzte auf feuchter Fahrbahn aufgrund eines Fahrfehlers.

Am Motorrad entstand Sachschaden und der junge Fahrer wurde dabei leicht verletzt.

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Kelheim: Fahrradfahrer beim Einparken übersehen.

Am Samstag, den 21.10.2023, gegen 17.00 Uhr kam es in der Schäfflerstraße in Kelheim zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Personen leicht verletzt wurden. Eine 73-jährige Landkreisbewohnerin übersah beim Einparken mit ihrem Pkw einen 13-jährigen Schüler aus dem Landkreis. Sie touchierte den Jugendlichen, wodurch dieser zu Sturz kam und sich dabei leicht verletzte.

Insgesamt entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich.

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Trunkenheit im Verkehr:

Abensberg (Lkrs. Kelheim): Alkoholisierte Fahrerin aus dem Verkehr gezogen.

Am Sonntag den 22.10.2023 gegen 00.40 Uhr wurde in Abensberg

eine 52-jährige Pkw Fahrerin aus dem Landkreis einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Hierbei wurde festgestellt, dass die Dame erheblich unter Alkoholeinfluss steht.

Sie musste sich deshalb einer Blutentnahme unterziehen. Ihr Führerschein wurde im Anschluss sichergestellt, die Weiterfahrt unterbunden und ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

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Fahrt unter Alkoholeinfluss, Pflichtversicherung, Fahren ohne Fahrerlaubnis:

Neustadt an der Donau (Lkrs. Kelheim): Betrunken, ohne Versicherung und ohne Fahrerlaubnis mit einem E-Scooter unterwegs.

Am Samstag den 21.10.2023 gegen 22:00 Uhr war ein 35-jähriger Landkreisbewohner mit einem E-Scooter unterwegs. Da sein E-Scooter augenscheinlich zu schnell fuhr, wurde er einer Kontrolle unterzogen. Tatsächlich lag die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs deutlich über 20kmh, weshalb die Ausnahmen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, wie beispielsweise die Möglichkeit der fahrerlaubnisfreien Fahrt mit dem Fahrzeug, nicht mehr angewendet werden konnten. Eine erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Fahrer jedoch nicht vorweisen. Auch eine für Kraftfahrzeuge erforderliche Pflichtversicherung lag nicht vor. Und darüber hinaus war der Fahrer des E-Scooters noch leicht alkoholisiert. Insgesamt wurden gegen den Verkehrsteilnehmer mehrere Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet.

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Pressebericht der PI Kelheim vom 22.10.2023

Bild von fsHH auf Pixabay

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