Donnerstag, Oktober 3, 2024
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Kripo Landshut durchsucht im Bereich Kelheim mehrere Wohnungen

LKR. KELHEIM. Seit den Morgenstunden des heutigen Donnerstags (04.04.2024) durchsuchten Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Landshut im Bereich Kelheim mehrere Wohnungen unter anderem aufgrund des Verdachts des Besitzes von kinder- und jugendpornografischem Material.

Die von der Staatsanwaltschaft Regensburg – Zweigstelle Straubing – beantragten Durchsuchungsbeschlüsse wurden an mehreren Objekten vollzogen. Acht Männer im Alter zwischen 14 und 70 Jahren stehen im Verdacht kinder- oder jugendpornografisches Material unter anderem verbreitet, heruntergeladen oder besessen zu haben. Insgesamt wurden heute 9 Mobiltelefone, sieben Tablets, zwei Laptops, vier PCs und weitere diverse Datenträger sichergestellt. 

Die sichergestellten Datenträger werden nun im Nachgang ausgewertet, die Tatverdächtigen müssen sich unter anderem für den Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verantworten.

Erhebliche Konsequenzen schon allein beim Besitz solcher Dateien

Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert sind, wird es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen. Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft betonen, dass der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ein Verbrechenstatbestand und nicht zu verharmlosen ist. Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Deshalb warnt die Polizei vor solchen pornographischen Inhalten und gibt zu bedenken, dass für derartige Bilder und Videos Kinder misshandelt und missbraucht werden. Auch wenn manche Bilder und Videos vermeintlich scherzhaft aufgemacht werden, gibt es reale Opfer. Deshalb macht man sich auch mit solchen Dateien strafbar.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen
  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“
  • Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen

Verhaltensempfehlungen

  • Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
  • Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.

04.04.2024, Polizeipräsidium Niederbayern

Symbolbild von Gerd Altmann auf Pixabay

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