LANDSHUT. Erneut haben Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Landshut zwei Wohnungen wegen des Verdachts des Verbreitens/Besitz von Kinderpornographie durchsucht.
Am heutigen Dienstag, 01.04.2025, haben Ermittler in den frühen Morgenstunden die Wohnungen von zwei 17-Jährigen im Stadtgebiet durchsucht. Die beiden Jugendlichen stehen im Verdacht, seit Oktober 2024 im Besitz kinderpornographischer Bilder gewesen zu sein und diese über einen Messenger-Dienst weiter verbreitet zu haben. Die beiden Tatverdächtigen handelten dabei unabhängig voneinander. Bei den heutigen Durchsuchungen stellten die Beamten neben einem PC auch zwei Mobiltelefone sicher.
US-Behörden melden Fälle mit strafbaren Inhalten an deutsche Behörden – keine Anonymität im Netz
Erneut erlangten die Ermittlungsbehörden durch eine Meldung von US-Behörden Kenntnis über kinderpornographische Inhalte. Durch die Aktion wird erneut möglichen Tätern verdeutlicht, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Ursprung vieler Ermittlungsansätze im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendpornografie liegt dabei in den USA.
Die Internetprovider sind verpflichtet, strafbare Inhalte zu dokumentieren und den Behörden zu melden. So erreichen derartige Meldungen beispielsweise über das FBI auch entsprechende Dienststellen der Kriminalpolizei in Niederbayern, woraus sich anschließende Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls Durchsuchungen ergeben.
Erhebliche Konsequenzen schon allein beim Besitz solcher Dateien
Sobald auf dem Handy verbotene Inhalte gespeichert sind, kann es – unabhängig von der Strafmündigkeit des Eigentümers – eingezogen werden. Die Polizei gibt weiterhin zu bedenken, dass selbst wenn manche Bilder oder Videos scherzhaft wirken, dahinter reale Opfer stehen, die dafür missbraucht und misshandelt wurden.
Sie haben eine solche Datei bekommen?
- Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen
- In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es „dokumentiert“
- Die Gruppe nach der Anzeigenerstattung unverzüglich verlassen
- Verhaltensempfehlungen
- Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chatgruppen prüfen
- Automatische Speicherung von Bild- und Videodateien deaktivieren
- Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern kritisch hinterfragen
- Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Ggf. müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden
01.04.2025, Polizeipräsidium Niederbayern
Symbolbild: © Bayerische Polizei